Beitragsbescheide 2025
- Datum: 11.08.2025
Der Versand der Beitragsbescheide für 2025 wird voraussichtlich im Laufe des Oktobers 2025 erfolgen.
Grund für die späte Versendung der Bescheide ist die Änderung des Niedersächsischen Deichgesetzes, die zu einer Veränderung der Deichachtsbeiträge führt.
Der neue Deichbeitragsmaßstab besteht zukünftig aus einem bodenbezogenen Anteil und einem baulichen Anteil.
Für die Berechnung des bodenbezogenen Anteils sind die vom LGLN (Katasteramt) übermittelten Angaben zur Größe der Flächen und deren Nutzung ausschlaggebend.
Die Daten (3D-Gebäudemodelle) zur Berechnung des baulichen Anteils erhalten wir ebenfalls vom LGLN, wodurch wir die Art der Bebauung der jeweiligen Fläche mit einbeziehen können.
Die neue Berechnungsgrundlage für den Beitragsmaßstab für Deichbeiträge ist Teil des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) (siehe https://www.verkuendung-niedersachsen.de/api/ndsgvbl/2025/53/0/nds-gvbl-2025-53.pdf)
Weitere Informationen zum neuen Deichbeitrag erhalten Sie zusammen mit dem Beitragsbescheid 2025.