Aufgaben - Gewässerunterhaltung


Die Gewässerunterhaltung: Was bedeutet das?

Viele halten es für selbstverständlich, dass nach einem kräftigen Regenguss das Wasser im Boden oder im Gully verschwindet. Nur wenig davon kann versickern, so dass der größte Teil in Richtung Nordsee abgeführt werden muss. Weil aber das Gelände nur unwesentlich höher als der Meeresspiegel liegt, kann das Wasser nicht abfließen wie in Bächen oder Flüssen höherer Regionen. Es muss vielmehr durch ein dichtes Netz künstlicher Gewässer gesammelt und schließlich einem Siel im Deich zugeführt werden. Ein Siel kommt dem Stöpsel in der Badewanne gleich, wobei dieser Stöpsel nur bei Niedrigwasser in der Nordsee, also zweimal täglich nur für kurze Zeit geöffnet werden kann, weil sonst das Seewasser ins Landesinnere strömen würde. Wenn das Sielen nicht ausreicht, um große Niederschlagsmengen abzuführen, muss zusätzlich mit Schöpfwerken gepumpt werden.
Damit das Wasser möglichst schadlos fließen kann, müssen alle Gewässer in Funktion gehalten werden. Diese Unterhaltung wird seit Jahrhunderten im Wesentlichen durch die Verbände vorgenommen.

Die Gewässerunterhaltung: Unverzichtbar

Zu viel oder zu wenig Wasser gefährdet das Leben. Aus diesem Grund muss unser Wasser bewirtschaftet werden. Welchen Rahmenbedingungen sich die Wasserwirtschaft unterwerfen muss, hängt von den natürlichen und gesellschaftlichen Erfordernissen ab. Vor wenigen Jahrzehnten stand die Ernährung der Bevölkerung im Vordergrund. Bis in die 80er Jahre wurden die Gewässer vom Menschen so gestaltet, dass das Oberflächenwasser möglichst schnell abfließen konnte. Begradigte und verrohrte Gewässer sind daher keine Seltenheit. Bei der Unterhaltung der Gewässer werden seit vielen Jahren Aspekte von Landschafts- und Naturschutz gleichrangig berücksichtigt. Die Gewässer sollen ihre ökologische Funktion in der Landschaft erfüllen können.

Im Dezember 2000 wurde die EU-Wasserrahmenrichtlinie beschlossen, deren Vorgaben auch für die Arbeit der Verbände bindend sind.


Die Herausforderung

Den sich verändernden Anforderungen an die Gewässerunterhaltung sind die Verbände seit jeher gerecht geworden. Die unterschiedlichen ökonomischen und ökologischen Interessen, die an die Gewässer gestellt werden, werden von den Verbänden berücksichtigt und ausgeglichen.
Es ist Aufgabe der verbandlichen Wasserwirtschaft bei der Gewässerunterhaltung für alle Seiten akzeptable Lösungen zu finden. Für die Gewässerunterhaltung sind die Verbände mit ihrer kostengünstigen Selbstverwaltung, Erfahrung und Kompetenz die wichtigsten Ansprechpartner in der Fläche.
Die Mitarbeiter der Unterhaltungsverbände sind Fachleute im Bereich der Wasserwirtschaft. Der Aufgabenkatalog der Unterhaltungsverbände kann darüber hinaus neben der "klassischen" Gewässerunterhaltung auch Aufgaben anderer wasserbaulicher Maßnahmen (z.B. Rückbau), Melioration oder der Landschaftspflege umfassen.
Die Unterhaltungsverbände sind für Sie da.





Die notwendigen Außenarbeiten der Gewässerunterhaltung werden unter verantwortlicher Regie des für den jeweiligen Bezirk gewählten Vorstandsmitgliedes (Leitender Sielrichter) durchgeführt. In den Bezirken stehen ihnen dabei die als Sielrichter gewählten Ausschussmitglieder zur Seite. Maschinelle Arbeiten werden an örtliche Lohnunternehmer vergeben. Handarbeiten werden von eigenen Arbeitern erledigt.


Die folgenden Ltd. Sielrichter und Sielrichter sind zuständig:

Bezirk I
Ltd. Sielrichter Falk Tuitjer, Westermarsch II
Telefon: 0151/65104453
Sielrichter Hans-Joachim Brüling
Tel.: 0172/4308454


Bezirk II
Ltd. Sielrichter Marcus Aukskel, Hage
Telefon: 04931/923231
Sielrichter Wolfgang Hinrichs, Süderneuland I
Telefon: 0170/7422732


Bezirk III
Ltd. Sielrichter Udo Hattermann, Norddeich
Telefon: 01577/2891059
Sielrichter Michael Jakobs, Hage
Telefon: 0175/4574500


Bezirk IV
Ltd. Sielrichter Holger Jabben
Tel.: 0160/90297728
Sielrichter Thido Heeren, Berumerfehn
Telefon: 0178/4004368